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Hausverwaltung und Immobilien NORD GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten jedoch ohne Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber auch bei eigenen Fehlern mit Ausnahme von vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung bleiben vorbehalten.

  2. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Adressaten selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden. Verstößt der Angebotsnehmer hiergegen, so richtet sich unser Anspruch nach den gesetzlichen Regelungen.

  3. Der Makler ist berechtigt, auch für den Verkaufsinteressenten entgeltlich tätig zu werden. Die Provision, die der Verkäufer zu zahlen hat, beträgt 3% zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, errechnet aus den Gesamtverkaufssummen. Die Provision für den Käufer für Nachweis oder Vermittlung beträgt 3% zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

  4. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.

  5. Bei Abschluss eines Miet- bzw. Pachtvertrages hat der Mieter bzw. Pächter 2 Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer am Tage des Vertragsabschlusses zu zahlen. Bei Abschluss eines gewerblichen Miet- bzw. Pachtvertrages hat der Mieter bzw. Pächter das 3-fache der Monatsmiete zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer bei 3 Jahren Mietdauer, bei mehr als 5 Jahren (auch Option) das 3,5-fache der Monatsmiete zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer am Tag des Vertragsabschlusses zu zahlen. Diese Provisionsvereinbarung gilt auch für den Fall des Erwerbs oder der Anmietung eines anderen als des nachgewiesenen Objekts des gleichen Eigentümers, soweit der Vertragsabschluss durch unsere Tätigkeit mit verursacht wurde.

  6. a) Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich mitzuteilen, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.

    b) Unser Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird. die vom Angebot abweichen. Der Provisionsanspruch entsteht ferner auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.

  7. Die Besichtigung eines angebotenen Objektes, eine weitere Inanspruchnahme unserer Dienste oder die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkaufsinteressenten gilt als Annahme der Maklerofferte unter gleichzeitiger Anerkennung der vorstehenden Bedingungen.

  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Freising, soweit gesetzlich zulässig.